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Zweitschriften Equidenpass und Eigentumsurkunde

Equidenpass

Die EU-Durchführungsverordnung kennt den Begriff 'Zweitschrift' nicht, sondern nur den Begriff 'Duplikat'. Um der EU-Verordnung zu entsprechen, wird ab sofort für Zweitschrift auf der Seite 1 vom Equidenpass zusätzlich der Text 'Duplikat' ausgegeben:

  • aus 'Abstammungsnachweis/Zweitschrift' wird 'Duplikat Abstammungsnachweis/Zweitschrift'
  • aus 'Geburtsbescheinigung/Zweitschrift' wird 'Duplikat Geburtsbescheinigung/Zweitschrift' usw.

Ausnahme: Zweitschriften von Ersatzpässen, hier wird nicht 'Duplikat' ausgegeben

Eigentumsurkunde

Zweitschriften von Eigentumsurkunden erhalten nach wie vor den Zusatz 'Z W E I T S C H R I F T':

HIT-Meldung

Jeder Erstellung einer Zweitschrift wird bei der Meldung an HIT mit der Dokumentenart 'Duplikat' gesendet