Die EU-Durchführungsverordnung kennt den Begriff 'Zweitschrift' nicht, sondern nur den Begriff 'Duplikat'. Um der EU-Verordnung zu entsprechen, wird ab sofort für Zweitschrift auf der Seite 1 vom Equidenpass zusätzlich der Text 'Duplikat' ausgegeben:
Ausnahme: Zweitschriften von Ersatzpässen, hier wird nicht 'Duplikat' ausgegeben
Jeder Erstellung einer Zweitschrift wird bei der Meldung an HIT mit der Dokumentenart 'Duplikat' gesendet