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Zuchtbescheinigungsarten

Historische Zuchtbescheinigungsarten

Die folgenden Zuchtbescheinigungsarten sind historische Belegarten.

  • Diese Belegarten können für die Erstellung einer Zuchtbescheinigung nicht mehr ausgewählt werden
CodeBezeichnungFachliche Beschreibung
AAbstammungsnachweisZuchtbescheinigung
GGeburtsbescheinigungZuchtbescheinigung
RRegistrierbescheinigungRegistrierbescheinigung (keine Zuchtbescheinigung)

Vor 2017 wurde auf für reg. Equiden bei Fristüberschreitung ein Ersatzpass erstellt. Seit 2017 wurden die nachfolgenden Zuchtbescheinigungsarten abgelöst durch entsprechende Duplikate:

CodeBezeichnungFachliche Beschreibung HIT-Dokumentenart
BEquidenpass-Abstammungsnachweis ErsatzpassPass inkl. Zuchtbescheinigung Ersatzpass für registrierte Equiden, die die Anforderungen für den Abstammungsnachweis erfüllen, aber die Fristen nicht eingehalten haben. Es gibt kein Original. Diese Zuchtbescheinigungsart wurde abgelöst durch den Equidenpass-Duplikat Abstammungsnachweis (Zuchtbescheinigungsart D). Nur noch für Zweitschriften verwendbarErsatz
CEquidenpass-Geburtsbescheinigung ErsatzpassPass inkl. Zuchtbescheinigung Ersatzpass für registrierte Equiden, die die Anforderungen für die Geburtsbescheinigung erfüllen, aber die Fristen nicht eingehalten haben. Es gibt kein Original. Diese Zuchtbescheinigungsart wurde abgelöst durch die Equidenpass-Duplikat Geburtsbescheinigung (Zuchtbescheinigungsart E). Nur noch für Zweitschriften verwendbarErsatz

Aktuelle Zuchtbescheinigungsarten

Die folgenden Zuchtbescheinigungsarten sind die Belegarten für den Pferdepass, der ab 1998 eingeführt wurde. Die Zuchtbescheinigungsarten sind in serv.it PFERD je Zuchtverband hinterlegt.

Im Jahr 2009 wurde der Pferdepass um die Transponderkennzeichnung und die Meldung von Informationen an HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) erweitert. Grundlage der Anpassungen war die VERORDNUNG (EG) Nr. 504/2008 DER KOMMISSION vom 6. Juni 2008 zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/EWG des Rates in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden sowie die VVVO (Viehverkehrsverordnung). Mit dem Inkrafttreten der Verordnungen wurde die Pflicht zur Ausstellung eines Pferdepasses für ‚nicht registrierte Equiden‘ (Zucht- und Nutzequiden) eingeführt und somit differenziert, ob es sich um ein Zuchtpferd handelt oder nicht:

  1. Für ‚registrierte Equiden‘ stellen die zugelassenen Zuchtorganisationen und Züchtervereinigungen den Pferdepass inkl. Zuchtbescheinigung aus
  2. Für ‚nicht registrierte Equiden‘ (Zucht-und Nutzequiden) stellen die „zuständigen Behörden“ den Pferdepass ohne Zuchtbescheinigung aus.

Ab dem 01.11.2016 ist aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 die Erstellung des neuen Equidenpasses gefordert. Der Umstellungszeitpunkt ist nach Vorgabe des jeweiligen Verbandes möglich.

Ab dem 01.07.2022 wird aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 der Equidenpass im veränderten Layout erstellt. Zusätzlich wird ab dem 15.07.2022 im Equidenpass auf der Seite 1 zusätzlich zum Begriff 'Zweitschrift' die Bezeichnung 'Duplikat' ausgegeben.

Die folgenden Ausführungen stellen den derzeitigen fachlichen Aspekt dar, der zum Zeitpunkt der Integration in serv.it PFERD vorlag.

ACHTUNG: Jeder Zuchtverband ist mit der Passerstellung behördlich tätig und wählt die Zuchtbescheinigungsart unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben aus!

Original

Code Bezeichnung Fachliche Beschreibung HIT-Dokumentenart
1 Equidenpass-Abstammungsnachweis Pass inkl. Zuchtbescheinigung für registrierte Equiden, die die Anforderungen für den Abstammungsnachweis erfüllen Original
2 Equidenpass-Geburtsbescheinigung Pass inkl. Zuchtbescheinigung für registrierte Equiden, die die Anforderungen für die Geburtsbescheinigung erfüllen Original
3 Equidenpass-Registrierbescheinigung Pass ohne Zuchtbescheinigung für nicht registrierte Equiden oder für registrierte Equiden mit Zuchtbescheinigung aus Drittland als Bestandteil vom Pass Original
5 Eintragungsbescheinigung1) Pass inkl. Zuchtbescheinigung für Equiden ohne Pass, die ohne Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung ins Zuchtbuch eingetragen wurden, gilt die Bescheinigung der Eintragung als Zuchtbescheinigung Original
7 Equidenpass-Abstammungsnachweis zusätzliche Abteilung2)) Pass inkl. Zuchtbescheinigung der zusätzlichen Abteilung für registrierte Equiden, die die Anforderungen für den Abstammungsnachweis der zusätzlichen Abteilung erfüllen: Nach aktueller ZVO (2021) nicht mehr möglichOriginal
8 Equidenpass-Geburtsbescheinigung zusätzliche Abteilung3) Pass inkl. Zuchtbescheinigung der zusätzlichen Abteilung für registrierte Equiden, die die Anforderungen für die Geburtsbescheinigung der zusätzlichen Abteilung erfüllen:Nach aktueller ZVO (2021) nicht mehr möglich Original
H Equidenpass Abstammungsnachweis II Pass inkl. Zuchtbescheinigung für registrierte Equiden, deren Vater die Anforderungen für den Abstammungsnachweis I nicht oder noch nicht erfüllen. Original

Duplikat

Code Bezeichnung Fachliche Beschreibung HIT-Dokumentenart
Zweitschrift Equidenpass-Zweitschrift/Duplikat4) Pass Zweitschrift der jeweiligen Dokumentenarten 'Original' für registrierte Equiden, wenn ein Pass unwiederbringlich weg ist Duplikat
9 Equidenpass-Duplikat Abstammungsmitteilung5) Pass Duplikat für registrierte Equiden, wenn noch ein Pass im Umlauf ist und der Pass nicht eingezogen werden kann. Inhaltlich wie Registrierbescheinigung, Erstellung ohne Eigentumsurkunde Duplikat
D Equidenpass-Duplikat Abstammungsnachweis6)) Pass inkl. Zuchtbescheinigung Duplikat für registrierte Equiden, die die Anforderungen für den Abstammungsnachweis erfüllen, aber die Fristen nicht eingehalten haben. Es gibt kein Original. Duplikat
E Equidenpass-Duplikat Geburtsbescheinigung7) Pass inkl. Zuchtbescheinigung Duplikat für registrierte Equiden, die die Anforderungen für die Geburtsbescheinigung erfüllen, aber die Fristen nicht eingehalten haben. Es gibt kein Original. Duplikat
I Equidenpass Duplikat Abstammungsnachweis II Pass inkl. Zuchtbescheinigung Duplikat für registrierte Equiden, deren Vater die Anforderungen für den Abstammungsnachweis I nicht oder noch nicht erfüllen und die Fristen nicht eingehalten haben. Es gibt kein Original. Neues Dokument ab (noch offen)Duplikat

Ersatz

CodeBezeichnungFachliche BeschreibungHIT-Dokumentenart
6ErsatzpassPass für nicht registrierte Equiden, aufgrund der Definition in der EU-Verordnung z.B. für Equiden, die vor dem 01.07.2009 geboren sind und bislang noch nicht identifiziert wurdenErsatz
1)
2008 laut ZVO gilt:§ 4 Begriffsbestimmungen:(9) Zuchtbescheinigung Die Zuchtbescheinigung ist eine von einer anerkannten Züchtervereinigung ausgestellte Urkunde über die Abstammung und Leistung eines Zuchtpferdes. Sie kann als Abstammungsnachweis oder als Geburtsbescheinigung ausgestellt werden – sofern die Eltern in das Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind. Die Bestimmungen sowie die Festlegung weiterer Anforderungen an die Leistungen sind in den Besonderen Bestimmungen zu den jeweiligen Rassen bzw. Rassegruppen dieser ZVO geregelt. Für Pferde, die ohne Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung ins Zuchtbuch eingetragen wurden, gilt die Bescheinigung der Eintragung als Zuchtbescheinigung.
2)
2
3)
ZVO 2019 - Reitpferde: Die Bezeichnung „besondere Abteilung“ gibt es laut ZVO nicht mehr. Ab sofort sind Stuten und Hengste, die im Vorbuch eingetragen sind in der „zusätzlichen Abteilung“ eingetragen. Deshalb wurden die Zuchtbescheinigungsarten 7 und 8 umbenannt in 'zusätzliche Abteilung'. Stand 2010: Laut des Tierzuchtgesetztes §7 ist auf dem Pass besonders kenntlich zu machen, wenn der Vater oder die Mutter in einer besonderen Abteilung eingetragen sind. D.h. das Fohlen erhält einen Pass mit dem Vermerk auf der Seite 1 unterhalb des Vermerkes 'Abstammungsnachweis bzw. Geburtsbescheinigung': besondere Abteilung
4)
Ist ein Pass unwiederbringlich abhanden gekommen, kann nach Vorlage einer eidestattlichen Erklärung über den Verlust des Originals mit notariell beglaubigter Unterschrift und der Erfüllung der Vorgaben entsprechend der Verbandsdefinition eine Zweitschrift ausgestellt werden
5)
Bei vorhandenem Pass, der aber nicht verfügbar ist (z.B. Besitzer gibt bei beschlagnahmten Pferden Pass nicht an Veterinärbehörde ab), kann bei eidesstattlicher Erklärung und der Erfüllung der Vorgaben entsprechend der Verbandsdefinition ein Duplikat Abstammungsmitteilung ausgestellt werden
6)
6
7)
Aufgrund der EU-Verordnung 2015/262 ist bei Fristenüberschreitung ein Duplikat auszustellen (Artikel 32, 1b). Produktiv in serv.it PFERD seit dem 03.11.2017. Das Dokument löst den Ersatzpass für registrierte Equiden (Zuchtbescheinigungsarten mit Code B, C) ab.