Zum Hauptmenü HIT-Meldungen in serv.it PFERD
Ein Fohlen, welches noch nicht aufgenommen wurde und deshalb auch noch keinen Pass hat, bekommt vom Tierarzt in einer Notbehandlung ein Medikament mit einer Wartefrist. Der Tierarzt muss das Fohlen chippen (Notfalltransponder) und in diese Informationen (Transpondernummer, Medikamente und Wartefrist) in die HIT-Datenbank eingeben. Der Verband hat vor der Passausstellung zu prüfen, welche Lebensmitteleignung durch den Tierarzt in der Medikamentengabe in HIT gespeichert wurde:
Wird ein Fohlen aufgrund einer medikamentösen Notfallbehandlung gechippt, so kommt es häufiger zu Problemen im Passdruck, da der Transponder (noch) nicht dem Tierhalter zugeteilt ist. In diesem Fall ist folgendes Vorgehen möglich (Achtung, gilt nur für manche Bundesländer, weitere Informationen siehe HI-Tier):
NEU: In der HIT-Betaversion kann nach nachverfolgt werden, welcher Organisation oder Person der Transponder aktuell zugeteilt ist.
Nähere Informationen zum Ablaufschema je nach Bundesland sind auf der Homepage von HI-Tier verfügbar. Hieraus wird ersichtlich, dass in manchen Bundesländern sowohl die Arzneimittelbehandlung als auch die Transponderzuteilung vom Tierarzt gemeldet werden muss. In der Maske zum Erfassen der notwendigen Arzneimittelanwendung ist ein Kästchen zum Anhaken: 'Automat. T.-Zuteilung'. Wenn der Tierarzt bei der Erfassung der Arzneimittelbehandlung dort das Häkchen setzt, so wird der Transponder automatisch an den Tierhalter zugeteilt. Es reicht nicht aus, die Registriernummer des Tierhalters in der Maske einzugeben! Das Häkchen zur Transponderzuteilung muss explizit gesetzt werden, da es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Vorgaben gibt, wer die Zuteilung des Transponders an den Tierhalter in solch einem Fall der 'Notfallbehandlung' vornehmen muss. Aufgrund dessen konnte in der Maske zur Erfassung der Arzneimittelanwendung nicht automatisch die Zuteilung des Transponders integriert werden. Der Tierarzt muss also je nach Bundesland, in dem er tätig ist, unterschiedlich vorgehen.
Ist der Transponder dem Tierhalter zugeteilt, so wird beim Passdruck in serv.it PFERD die Transponderzuteilung auf einen Fehler laufen, da die Transpondernummer nicht zur Nummernserie des Ausgebers (=Zuchtverband) gehört und somit keine Transponderzuteilung durch den Zuchtverband möglich ist. Die Equidenpassmeldung wird aber erfolgreich durchlaufen, da in HI-Tier die gültige Transponderzuteilung bereits vorliegt und der Passdruck somit erfolgen kann.
In diesem Fall empfehlen wir folgende Vorgehensweise:
Quelle: siehe EU VO 2015/262: Artikel 18 Absatz 5 Buchstabe a sowie Auslegungshinweise zur Equidenpass VO: Abschnitt II, Punkt 7 (Stand: 7-6-2017)
Sollte sich herausstellen, dass für ein Pferd eine falsche Transpondernummer erfasst ist, so hängt das weitere Vorgehen davon ab, ob schon ein Equidenpass erstellt wurde oder nicht
Equidenpass wurde bereits erstellt:
Equidenpass wurde noch nicht erstellt:
Eine weitere Voraussetzung zum Ändern der Transpondernummer ist, dass für das Tier keine gültigen (=nicht stornierten) Besitzwechselmeldungen an HI-Tier mit dieser Transpondernummer vorliegen. Liegen gültige Besitzwechselmeldungen vor, so müssen diese erst storniert werden (über BV löschen) bevor die Transpondernummer geändert werden kann.
Ebenso müssen Besitzregistrierungen mit einer Transponter-Zuteilung an HIT gelöscht werden um die Chipnr. bearbeiten zu können.
In den HIT-Meldungen 'Equidenpass' (EQ_PASS), 'Transponderzuteilung' (EQ_TR_ZUTE), 'Totmeldung' (EQ_ENDE) und 'Besitzwechsel' (EQ_HE_AEND) kann es aufgrund nicht ICAR-konformer Transpondernummern oder aufgrund eines Herstellertransponders zu Rückmeldungen von HI-Tier kommen, die eine Fehlerschwere 3 - Fehler haben. In diesen Fällen ist die Meldung von HI-Tier nicht angenommen worden. Diese harten Fehlermeldungen treten meist dann auf, wenn die Transpondernummer zu einer Serie gehört, die für Deutschland nicht gültig ist ( z.B. ' Ungültige Angabe bei Transponder-Nr. ' oder ' Angabe nicht im zulässigen Bereich bei Transponder-Nr. ')
In diesen Fällen kann es möglich sein, dass der Transponder freigeschaltet werden kann, sodass anschließend die Meldung an HI-Tier möglich ist. Hierfür müsste der Verband sich an die oberste Veterinärbehörde des Landes oder, wenn fachlich beauftragt, die zentrale Transponderausgabestelle des Landes wenden, diese können in HI-Tier in einer Erfassungsmaske das Freischalten nicht 'standardgemäßer' Transponder vornehmen (Entscheidung der HIT-Fachgruppen Veterinäre am 11.Oktober 2018). Für die niedersächsischen Verbände kann im Einzelfall eine Freischaltung durch die HIT-Regionalstelle im vit erfolgen, Kontakt: https://www.vit.de/vit-fuers-tier/regionalstelle-hi-tier/kontakt
Nach der Freischaltung des Transponders durch die entsprechende Behörde läuft die HIT-Meldung auf eine Nachfrage, die bestätigt werden kann:
Beim der HIT-Meldung (siehe Fohleninfo → HIT-Meldungen) zum Equidenpassdruck wird folgende Fehlermeldung angezeigt:
In diesem Fall wurde der Transponder noch nicht dem Tierhalter zugeordnet und es wird eine Transponder-Zuteilung mit folgender Nachfrage vorliegen:
Diese Nachfrage muss bestätigt werden Aktion 'Meldung bestätige') um anschließend den Passdruck vornehmen zu können.
Verlinkungen zum BMEL und HI-Tier (Stand 02.2023)