Zum Hauptmenü Bereich 'Fohlenregistrierung' in serv.it PFERD
Die Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV §44 Abs. 2) regelt die Identifizierung von Equiden (Pferde, Esel, Zebras, Kreuzungen) auf der Grundlage des EU-Rechts. Alle ab 01. Juli 2009 geborene Tiere sind mit einem implantierbaren amtlichen Transponder („Chip“) zu kennzeichnen.
Der amtliche Transponder enthält 15 Ziffern:
Er wird ausschließlich durch beauftragte Stellen ausgegeben, die in jedem Bundesland von der obersten Veterinärbehörde benannt werden.
Die Transpondernummer wird als Barcode auf Etiketten dargestellt. Das Barcodesystem / Lesesystem variiert je nach Transponderhersteller:
Pferden, die vor dem 1.7.2009 geboren sind, wurde z.T. Hersteller-Transponder implantiert. Hersteller-Transponder führen zum Teil in den ersten drei Positionen keinen Ländercode, sondern eine Kennung für die Herstellerfirma.
Beispiele:
In allen Dialogen, in denen eine Transpondernummer erfasst oder geändert werden kann, wird für die neu eingegebene Transpondernummer geprüft, ob diese als ChipNr., weiterer Transponder oder in Equidenpassmeldungen an HIT gespeichert ist. Falls ja, so wird eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben.
Somit wird sichergestellt, dass nur Transpondernummern gespeichert werden können, die noch nicht in einem anderen Pferd vorhanden sind.
In allen Dialogen, in denen eine Transpondernummer erfasst oder geändert werden kann wird geprüft, ob für die gespeicherte Transpondernummer gültige HIT-Equidenpass-Meldungen oder HIT-Besitzwechselmeldungen zu dieser Transpondernummer oder nicht stornierte Equidenpässe für das Tier gespeichert sind. Ist dies der Fall, so ist die Transpondernummer ausgegraut und kann nicht geändert oder gelöscht werden.