Die Prüfung bezieht sich auf das Alter des Pferdes zum Zeitpunkt der Erstpassausstellung (= kein Passdruckdatum vorhanden), die vom Anwender in serv.it PFERD vorgenommen werden soll. Hierdurch soll der Anwender darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Identifizierungsfrist des Pferdes überschritten ist und dementsprechend die Konsequenzen für den Passdruck kontrolliert werden müssen.
Ist bei der Lebensmitteleignung „1 – für den menschlichen Verzehr geeignet“ eingetragen und zwischen dem Geburtsdatum und dem Tagesdatum liegen mehr als 12 Monate, dann wird folgende Warnung in den Pass-Dialogen ausgegeben:
Bei allen Zuchtbescheinigunsgarten, die ein Duplikat sind, muss die Lebensmitteleignung auf 'Nicht für den menschlichen Verzehr' geändert werden. Beim Passdruck dieser Zuchtbescheinigunsgarten wird eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben, wenn die Lebensmitteleignung noch nicht angepasst wurde:
Diese Prüfung wurde eingerichtet um Väter zu prüfen, deren Anerkennung zum Zeitpunkt der Passerstellung des Fohlens überprüft werden muss, da diese Hengste zum Zeitpunkt der Bedeckung oder Geburt des Fohlens noch nicht voll anerkennungsfähig waren.
Wird in der Anerkennung des Hengstes, in der 'anerkannt für Rasse' der Rasse des Fohlens entspricht, die Zuchtanerkennung auf 'nein' und das Hengstbuch auf 'nicht eingetragen' gesetzt, so ist bei den Nachkommen des Hengstes die Passerstellung nicht möglich:
Vor der Passausstellung muss demnach geprüft werden, ob der Hengst alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht hat und somit voll anerkennungsfähig ist. Falls ja, so wird in der Hengstanerkennung die Zuchtanerkennung auf 'Ja' gesetzt und das entsprechende Hengstbuch vermerkt. Der Passdruck ist anschließend möglich.
Laut der Definition Hengstbuchführung muss für einen Hengst eine Anerkennung im Deckjahr oder Zuchtjahr des Fohlens beim Verband vorliegen um einen Pass erstellen zu können. In dieser Anerkennung muss das Feld 'anerkannt für Rasse' der Rasse des Fohlens entsprechen. Weiterhin muss ein Hengstbuch in der Anerkennung erfasst sein. Diese Passlinkprüfung gilt nur für registrierte Equiden.
Liegt beim Fohlen keine Bedeckung vor, muss beim Vater eine entsprechende Hengstanerkennung für das Zuchtjahr des Fohlens vorliegen. Ist nur eine für das Deckjahr erfasst, wird die o.g. Fehlermeldung angezeigt.
Laut EU-Verordnung müssen nach dem 01.07.2009 geborene Equiden mit einem amtlichen Transponder (Chip) gekennzeichnet werden. Die Transpondernummer ist im Pferdepass zu erfassen. Daher wird bei der Erstellung eines Passes für Tiere ab Zuchtjahr 2010 geprüpft ob eine gültige Transpondernummer in serv.it PFERD vorliegt.
Befindet sich der Wohnort vom Tierhalter des Fohlens nicht in einem Land der Europäischen Union, wird anstelle der Passlinkprüfung eine Warnung beim Einstellen des Passes in die Sammeldruckmappe angezeigt.
In Österreich ist unter bestimmten Bedingungen der Zuchtbrand zulässig und kein Chip/Transponder erforderlich.
Die Prüfungen zur Equidenpasserstellung wurden angepaßt: Wenn der FohlenTierhalter aus Österreich ist, dann ist das Vorhandensein vom Chip optional. Wenn kein Chip vorhanden ist, muß ein Zuchtbrand gespeichert sein (Zuchtbrand - außer '001 ohne Zuchtbrand'). Wenn kein Chip vorhanden ist, wird eine Warnung angezeigt:
Vor der Ausstellung eines Equidenpasses wird verbandsspezifisch der Status der 'Abstammungsuntersuchung' geprüft.
Es wird der Hinweis 'kein Ergebnis unbestritten einer Abstammungsuntersuchung' oder 'kein Ergebnis unbestritten' oder 'Abstammungsuntersuchung mit dem Ergebnis bestritten' oder 'Das Ergebnis der Abstammungsüberprüfung fehlt noch' angezeigt und es kann kein Pass ausgestellt werden, wenn
Priorisierung Abstammungsergebnisse
Verbandsspezifisch werden die Prüfungen differenzierter durchgeführt:
Bspw. über die Konfiguration ' Passlinkprüfung unbestrittene Abstammung für Reitpferde ': Ab Zuchtjahr 2021 für die Rassegruppen Warmblut und Vollblut für Equiden mit dem Status 'registriert'. Die Dokumentenart wird in diesem Kontext nicht geprüft. D.h. die Prüfung bezieht sich auf Abstammungsnachweise und auch auf Registrierbescheinigungen.
Für alle Tiere ab Zuchtjahr 2022 und Rasse Isländer oder Connemara muss für den Passdruck eine Abstammungsüberprüfung vorliegen.