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Untersuchungen: Definition 'Nicht (vollständig) untersuchtes Pferd'

Definition 'Nicht (vollständig) untersuchtes Pferd'

Eine Mutter bzw. ein Elternteil oder einfach ein Tier gilt als nicht (vollständig) untersucht, wenn gilt:

  • kein E-Ergebnis 'registriert' mit ausreichend Markern für die P-Prüfung beim Nachkommen vorhanden (ausreichend Marker: Plausibilitätsprüfung)
  • E mit genügend Markern, aber Ergebnis ist ungültig
  • kein unbestrittenes P vorhanden
  • kein unbestrittenes oder registriertes F vorhanden
  • kein offener E-Antrag
  • kein offener K1-Antrag
  • kein offener K2-Antrag

Diese Definition soll gelten für:

  • Anträge aus den Veranstaltungen
  • Beitragsverarbeitung / Abfohlmeldungen
  • Prüflauf auf nicht (vollständig) untersuchte Elternteile
  • Anträge, die vom Pferd aus gestellt werden (Sammeldruckmappe)

Bei folgenden Kontexten ist es nicht notwendig, die Logik zu netzen:

  • Batchlauf 'Antrag auf Rückstellprobe'

Vermeidung dopplter Untersuchungsanträge

Um doppelte Anträge zu vermeiden, werden bei bereits vorhandenen Anträgen für Fohlen und ggf. Müttern, die Untersuchungsantragsunterlagen erneut ausgegeben aber KEIN neuer Antrag erstellt.

  • Die 'relevanten' Anträge werden bestimmt anhand von:
    • Untersuchungsmerkmal
    • Verband
    • Institut
    • Antragsstatus 'Neu'
    • Antragsdatum >= 18 Monate
  • Betrifft verbandsspezifische Abläufe in denen automatisch Untersuchungsanträge erstellt werden (Veranstaltungsunterlagen, Beitrag, Abfohlmeldungs-, Musterungs- und Registrierprotokoll-Batch-Läufe)