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Equidenpass für 'Fremdpferde' in serv.it PFERD

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Generell kann ein Zuchtverband in serv.it PFERD einen Equidenpass für die Pferde der Lebensnummern-Serie erstellen, für die der Zuchtverband zuständig ist.

Ausnahme: Wenn in Deutschland ein Pferd aus einem Drittland einen Equidenpass benötigt, kann in serv.it PFERD ein Equidenpass erstellt werden:

Folgende Bedingungen gelten in serv.it PFERD, damit in der Sicht Fohlen die Passlinks verfügbar sind:

  • Der Verband muß der 'änderungsberechtigter Verband' sein
  • Es muß eine Zuchtbescheinigungsart vorhanden sein: Mit der Funktion 'Pferd bearbeiten' ist die Zuchtbescheinigungsart auszuwählen, die erstellt werden soll. Folgende Zuchtbescheinigungsarten werden unterstützt:
    • Registrierungsbescheinigung
    • Eintragungsbescheinigung
    • Ersatzpass
    • Duplikat-Abstammungsmitteilung
  • Die Prüfungen zur Equdienpasserstellungen müssen erfüllt werden

Informationen vom Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen aus Großbritannien für GBR046010068284 (Stand 09.05.2023 Auszug):

Der Brexit hat Änderungen bei der Ausstellung von Pferdepässen durch das UK Pass Office (PIO) bewirkt:

  • Für in der EU ansässige Pferde darf das UK PIO keine neuen Pässe mehr ausstellen.
  • Besitzer solcher Pferde benötigen keinen Zweitpass mehr vom ursprünglichen GB PIO, solange die Originaldaten vorhanden sind.
  • Stattdessen muss eine zuständige EU-Stelle den Pass mit der ursprünglichen UELN-Nummer erstellen.
  • Geht ein Pass verloren, muss eine EU-PIO ein Duplikat ausstellen, nicht mehr das ursprüngliche GB PIO.
  • Für Nordirland (NI) gelten weiterhin die bisherigen EU-Regelungen gemäß dem NI-Protokoll.