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Schweine - Ohrmarkenbestellung

Kosten der Ohrmarken

Alle ausgewiesenen Kosten / Erstattungen verstehen sich netto, zzgl. MwSt.

Kennzeichnung

Schweine sind im Ursprungsbetrieb spätestens beim Absetzen mit einer Bestandsohrmarke zu kennzeichnen (einfache weiße Ohrmarke mit dem Aufdruck DE + Kfz-Kennzeichen + die 7 letzten Stellen der Registriernummer des Betriebes).

Ohrmarkenbestellung

1. Beihilfe Antrag bearbeiten

2. Ohrmarkenart wählen

  • Ferkelohrmarken, Zuchtschweineohrmarken oder Zubehör

3. Kennzeichnungsmedium wählen

  • in Abhängigkeit von der Display-/Bildschirmgröße wird eine Abbildung des gewählten Kennzeichnungsmediums direkt angezeigt oder kann über das Symbol aufgerufen werden
  • unter werden für das gewählte Kennzeichnungsmedium weitere Merkmale wie z.B farbige Lochteile angeboten. Zusatzoptionen werden direkt vom Hersteller abgerechnet und sind nicht beihilfefähig
  • mit wird die Auswahl in die Bestellung übernommen
  • mit kann die getroffene Auswahl verworfen werden

4. Bestellpositionen bearbeiten

  • Bestellposition bearbeiten mit
  • Bestellposition löschen mit

5. Bestellung

  • mit abschließen
  • oder mit löschen

Solange Ihre Bestellung noch nicht von vit übernommen wurde (siehe nachfolgenden Hinweis), ist das Bearbeiten und/oder Löschen der Bestellung oder einzelner Bestellpositionen noch möglich.

Fehlermeldung:

Es liegt bereits eine Bestellung vor, die bearbeitet wird.

Sie haben am Vortag bereits eine Bestellung erfasst, die von vit jeweils gegen 0:00 Uhr (Mo. - Fr.) in den Bearbeitungsbestand übernommen wurde. Hier wird sie zeitnah geprüft und werktäglich (Mo. - Fr., im Allgemeinen gegen 14:00 Uhr) in einem automatisierten Verfahren zugeteilt. Sollten Sie noch Änderungen an der Bestellung vornehmen wollen, dann nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt unter 04231-955-633 mit vit auf. Wir werden Ihre Bestellung dann ggf. wieder aus dem Bearbeitungsbestand entfernen, so dass Sie eine neue Bestellung abgeben können.

Warnmeldung:

Zu der angegebenen Registriernummer ist keine Schweinehaltung gemeldet.

Prüfen Sie zunächst, ob Sie sich mit der Registriernummer angemeldet haben, unter der die Schweinehaltung registriert ist. Oder war es doch die Registriernummer, unter der Sie Förderanträge stellen? - Oder gibt es für unterschiedliche Tierhaltungen mehrere Registriernummern?

Sollte die Registriernummer korrekt sein, dann wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Veterinäramt des Landkreises/der kreisfreien Stadt. Unter Umständen ist Ihre Schweinehaltung noch nicht (oder nicht mehr) registriert.

Hinweise zum Bestellverfahren

Bitte beachten Sie, dass Sie nur den jeweiligen Jahresbedarf als Höchstmenge an Ohrmarken bestellen können und Sie jeweils nur eine Bestellung je Jahr vornehmen sollten. Jeder Bestell- und Versandvorgang - auch kleiner Ohrmarkenmengen - verursacht erhebliche Kosten, die von der Gesamtheit aller Schweinehalter über deren Beitrag zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse zu tragen sind.

Denken Sie an eine rechtzeitige Bestellung, da zwischen Bestellung und Auslieferung an Sie mindestens zwei Wochen vergehen können.

Der maximale Jahresmenge berechnet sich wie folgt:

  • Anzahl der bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Schweine in der Gruppe „Zuchtsauen“ x 35

Wenn mehr Kennzeichnungsmedien, als auf Grund der gemeldeten Tierzahl zulässig, bestellt werden, so wird die angeforderte Ohrmarkenmenge gekürzt. Maßgeblich dafür ist die zum Zeitpunkt der Verarbeitung bei der NiedersächsischenTierseuchenkasse gemeldete Tierzahl in der Gruppe „Zuchtsauen“.

Eine Bestellung kann erst dann ausgeführt werden, wenn die Melde- und Beitragspflicht gegenüber der Niedersächsischen Tierseuchenkasse erfüllt sind.

Beihilfe-Antrag

Eine Beihilfe für die Beschaffung von Kennzeichnungsmedien zur amtlichen Tierkennzeichnung wird nur gewährt, wenn dies die jeweils aktuelle Beihilfe-Satzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) vorsieht. Diese beträgt

  • 65% der Kosten für Ohrmarken zur Schweinekennzeichnung

Bitte beachten Sie:

  • Ein Antrag auf Beihilfe ist vor Beginn einer Maßnahme zu stellen, d.h. vor oder in Verbindung mit der Bestellung von Kennzeichnungsmedien.
  • Ein einmal gestellter Beihilfeantrag gilt für alle Kennzeichnungsmedien, sofern dafür von der TSK eine Beihilfe gewährt wird.
  • Ohne Beihilfeantrag sind vom Tierhalter die Kosten zu 100 % zu tragen.
  • Ein nachträglich gestellter Antrag führt nicht zur nachträglichen Gewährung einer Beihilfe.