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Rind - Ohrmarkenbestellung

Kosten der Ohrmarken Alle ausgewiesenen Kosten / Erstattungen verstehen sich netto, zzgl. MwSt. BVD-Kuverts Bis zu einer Bestellmenge von 100 Ohrmarken ist die Standardmenge an Kuverts identisch mit der Anzahl bestellter Ohrmarken. Somit könnten Sie jede Ohrstanzprobe einzeln mit einem vorbereiteten Kuvert an das Untersuchungslabor einschicken. Bekommen Sie mehr als 100 Ohrmarken, so erhalten Sie maximal 100 BVD-Kuverts pro Jahr. Damit können Sie - bei gleichmäßiger Verteilung von Abkalbungen über das gesamte Jahr - 2 x je Woche Proben mit den verfügbaren Kuverts absenden. Allerdings können Sie in jedem Kuvert die Ohrstanzproben inklusive der Probenbegleitkarten von bis zu 7 Kälbern gleichzeitig verschicken. Sie sollten daher die anfallenden Proben für einen Versand 2x je Woche sammeln und nur die unbedingt notwendige Anzahl Kuverts verwenden. Portokosten für den Versand der Proben fallen erst mit dem Versand an - nicht schon mit der Bereitstellung der Kuverts. Diese Kosten werden von der Nds. TSK erstattet, allerdings aus Ihren Tierhalterbeiträgen finanziert. Bestellen und verwenden Sie daher bitte nur die unbedingt notwendige Anzahl. Haben Sie aus vorherigen Bestellungen noch Kuverts übrig, so sollten Sie diese weiter benutzen. Sie können auch eine geringere Anzahl als die Standardmenge bestellen oder ganz auf eine Lieferung verzichten. Eine alleinige Bestellung von BVD-Kuverts (ohne Ohrmarkenbestellung) ist hier nicht möglich. Sollten Sie zusätzliche BVD-Kuverts benötigen, dann nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt unter 04231-955-633 mit vit auf. Beihilfe-Antrag Eine Beihilfe für die Beschaffung von Kennzeichnungsmedien zur amtlichen Tierkennzeichnung wird nur gewährt, wenn dies die jeweils aktuelle Beihilfe-Satzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) vorsieht. Diese beträgt

65 % der Kosten für Rinderohrmarken zur Kälberkennzeichnung (zu Grunde gelegt werden die Kosten für amtlich vorgeschriebene Kennzeichnungsmittel, d.h. Kostenanteile, die auf Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung entfallen, werden in vollem Umfang von der TSK übernommen. Damit werden die Mehrkosten für die derzeit in Niedersachsen und Bremen verwendeten BVD-Stanzohrmarken gegenüber den bis 2010 verwendeten Doppelohrmarken vollständig von der TSK bezahlt)

65 % der Kosten für Rinder-Ersatzohrmarken

65 % der Kosten für Kennzeichnungsmedien zur Schaf- und Ziegenkennzeichnung (Erst- und Ersatzkennzeichnung)

65 % der Kosten für Schweineohrmarken Für die Kennzeichnung von Equiden (Pferde, Esel, Zebra, Kreuzungen) wird von der TSK seit dem 01.01.2017 keine Beihilfe für Transponder mehr gewährt. Bitte beachten Sie:

Ein Antrag auf Beihilfe ist vor Beginn einer Maßnahme zu stellen, d.h. vor oder in Verbindung mit der Bestellung von Kennzeichnungsmedien.

Ein einmal gestellter Beihilfeantrag gilt für alle Kennzeichnungsmedien , sofern dafür von der TSK eine Beihilfe gewährt wird.

Ohne Beihilfeantrag sind vom Tierhalter die Kosten zu 100 % zu tragen.

Ein nachträglich gestellter Antrag führt nicht zur nachträglichen Gewährung einer Beihilfe. Bestellung: Zum Speichern der Bestellung verwenden Sie den Knopf . Wenn Sie die Seite vorher verlassen oder über die Menüauswahl zu einer anderen Seite wechseln, ist Ihre Bestellung NICHT gespeichert. Solange Ihre Bestellung noch nicht übernommen wurde (siehe nachfolgenden Hinweis), können Sie eine bereits gespeicherte Bestellung noch ändern oder über den Knopf auch rückgängig machen. Fehlermeldungen: Es liegt bereits eine Bestellung vor, die bearbeitet wird. Sie haben am Vortag bereits eine Bestellung erfasst, die von vit jeweils um Mitternacht (Mo. - Fr.) in den Bearbeitungsbestand übernommen wurde (mittwochs um 12:45 Uhr findet eine zusätzliche Übernahme statt, um alle bis dahin eingegangenen Bestellungen zu berücksichtigen). Im internen Bearbeitungsbestand wird Ihre Bestellung geprüft und 1x wöchentlich (im Allgemeinen am Mittwoch) in einem automatisierten Verfahren zugeteilt. Sollten Sie noch Änderungen an der Bestellung vornehmen wollen, dann nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt unter 04231-955-633 mit vit auf. Wir werden Ihre Bestellung dann ggf. wieder aus dem Bearbeitungsbestand entfernen, so dass Sie eine neue Bestellung abgeben können. Warnmeldungen: Zu der angegebenen Registriernummer ist keine Rinderhaltung gemeldet . Prüfen Sie zunächst, ob Sie sich mit der Registriernummer angemeldet haben, unter der die Rinderhaltung registriert ist. Oder war es doch die Registriernummer, unter der Sie Förderanträge stellen? - Oder gibt es für unterschiedliche Tierhaltungen mehrere Registriernummern? Sollte die Registriernummer korrekt sein, dann wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Veterinäramt des Landkreises/der kreisfreien Stadt. Unter Umständen ist Ihre Rinderhaltung noch nicht (oder nicht mehr) registriert.