Beihilfeantrag - Antragstellung

Beihilfe-Antrag

Eine Beihilfe für die Beschaffung von Kennzeichnungsmedien zur amtlichen Tierkennzeichnung wird nur gewährt, wenn dies die jeweils aktuelle Beihilfe-Satzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) vorsieht. Diese beträgt

Für die Kennzeichnung von Equiden (Pferde, Esel, Zebra, Kreuzungen) wird von der TSK seit dem 01.01.2017 keine Beihilfe mehr gewährt. Damit müssen die Transponderkosten sowie die Kosten für deren Zuteilung und Versand vom Tierhalter getragen werden.

Bitte beachten Sie: