**Beihilfe-Antrag **
Eine Beihilfe für die Beschaffung von Kennzeichnungsmedien zur amtlichen Tierkennzeichnung wird nur gewährt, wenn dies die jeweils aktuelle Beihilfe-Satzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) vorsieht. Diese beträgt
Für die Kennzeichnung von ** Equiden ** (Pferde, Esel, Zebra, Kreuzungen) wird von der TSK seit dem 01.01.2017 ** keine Beihilfe ** mehr gewährt. Damit müssen die Transponderkosten sowie die Kosten für deren Zuteilung und Versand vom Tierhalter getragen werden.
**Bitte beachten Sie: **