In Ausnahmefällen kann es trotz offener Forderungen gegen den Besteller erforderlich sein, eine Bestellung durchzuführen. Beispiel: Anforderung vom Veterinär-Amt auf Zusendung von (Ersatz-) Ohrmarken in Tierschutzfällen. Die Kostenübernahmefrage ist separat zu klären, ggf. kann die Rechnung auch an das anfordernde Vet.-Amt gehen.
Dieser Vorgang ist nur aktiv in Verbindung mit dem speziellen Recht „op_geprueft“.
Es wird der „OP-Geprüft“-Zeitstempel zur Bestellung gesetzt, so dass diese bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen verarbeitet werden kann.