Jeder Beihilfeantrag ist entweder mit einer Belegnummer (Doklfd-Nr), die auf dem aufgeklebtem Barcode-Etikett steht, oder mit einer Fax-Kennung (FaxiD), die unten auf dem Beleg aufgedruckt ist, zu erfassen. Bei der Erfassung mit einer FaxID ist zusätzlich die Fax-Herkunft über die Auswahl des Archivordners anzugeben.
Das Meldedatum wird automatisch anhand der Herkunftsangaben (Beleg oder Fax) gesetzt.
Die 12-stellige Registriernummer (BNR) muss eingegeben werden.
Der Arbeitsbereich wird automatisch gesetzt, wenn ein Beihilfeantrag auf Grund einer KZM-Bestellung oder einer Anforderung ausgelöst wurde.
Die Standard-Ankreuzfelder sind initial vorbesetzt. Die Angaben aus dem Antrag sind hier genau zu übernehmen.
Das Ankreuzfeld für Unterschrift darf nur gesetzt werden, wenn der Antrag unterschrieben wurde.