Mit der Einführung des Wachstumschancengesetz besteht seit 2025 die Pflicht, im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmenskunden elektronische Rechnungen zu verwenden.
Die EU-Norm EN 16931 definiert die allgemeinen Grundsätze, Datenanforderungen und strukturellen Standards für elektronische Rechnungen im B2B- (Business-to-Business) und B2G- (Business-to-Government) Bereich.
vit w.V. verwendet für die Erstellung von E-Rechnungen das sog. ZUGFeRD-Format, das die Anforderungen dieser EU-Norm erfüllt. Eine ZUGFeRD-Rechnung besteht aus einem menschenlesbaren pdf-Dokument mit maschinenlesbaren Metainformationen im xml-Format.
Der Fachausschuss Pferdezucht hat sich im Jahr 2026 dafür ausgesprochen die Entwicklungskosten des Projektes „Jahresbeitragsrechnung als E-Rechnung“ über das AGFA-Budget zu finanzieren.
Folgende Punkte sind hierin beinhaltet:
Grundeinrichtung:
Datenpflege:
Versand:
WebBenutzer:
Anzeige und Archivierung:
Im Personprofil kann im Bereich „Kommunikation“ im Feld „E-Mail für E-Rechung“ die E-Mailadresse eingetragen werden, an die die Beitragsrechnung als E-Mailanhang versendet werden soll (sofern die Bedingungen (siehe oben) erfüllt sind).
Bitte beachten, dass ggf. auch weitere Dokumente (Deckscheine, Abfohlmeldungen) dieser E-Mail beigefügt sein können.
Im Personprofil kann im Bereich „Kommunikation“ über das Kennzeichen „Postzustellung“ gesteuert werden, ob eine Person die Jahresbeitragsrechnung per Postversand erhalten soll (= Häkchen ist gesetzt).
Ist das Häkchen nicht gesetzt, dann bekommt die Person die Rechnung entweder als E-Mailanhang zugeschickt (wenn „E-Mail für E-Rechung“ vorhanden) oder über das ZüchterOnline-Postfach (wenn aktiver WebBenutzer vorhanden).
Ist weder das Kennzeichen „Postzustellung“ gesetzt, noch eine „E-Mail für E-Rechnung“ vorhanden und es existiert auch kein aktiver WebBenutzer, erfolgt die Zustellung per Post.