serv.it Wiki

Benutzer-Werkzeuge


vit_extern:system:pferd:servit_pferd:hauptsystem:benutzerdoku:online:hengstbuchfuehrung:koerung

Definition Körung

Zum Hauptmenü Bereich 'Hengstbuchführung' in serv.it PFERD


Die Körung ist eine Voraussetzung für einen Einsatz in der Zucht als Hengstbuch 1-Hengst. Die Körung erfolgt frühestens 2-jährig. Je nach Zuchtprogramm werden die Merkmale als Beurteilungskriterium herangezogen. Die gesundheitlichen Voraussetzungen gemäß ZVO-Anlage 1 und die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit gemäß B.16 der Satzung müssen erfüllt sein.

Ein Körergebnis wird ab sofort je Zuchtbuch erfassbar sein können.

Entscheidung des Tierarztes vor einer Körveranstaltung

Körergebnis ‚nicht zugelassen Vetmed‘

  • Wird ein Hengst aufgrund der tierärztlichen Untersuchung nicht zur Körung zugelassen, vermerkt der Verband das Körergebnis ‚nicht zugelassen aufgrund veterinärmedizinischer Ergebnisse‘.

Entscheidung der Körkommission für einen vorgestellten Hengst

Körergebnis ‚gekört‘

  • Wenn das Körergebnis ‚gekört‘ lautet, hat der Hengst die Bedingungen zur Körung in dem Verband erfüllt und ist für das Zuchtbuch entsprechend des jeweiligen Zuchtprogrammes gekört.
    • Ist der Hengst für ein gemeinschaftlich geführtes Zuchtbuch (Bsp. Dt. Reitpony) bzw. Filialzuchtbuch ‚gekört‘, kann es nur ein Ergebnis ‚gekört‘ für den Hengst geben. Alle anderen Verbände erkennen das Ergebnis an.
    • Ist der Hengst für ein nicht gemeinschaftlich geführtes Zuchtbuch (Bsp. Oldenburger) ‚gekört‘, kann es mehrere Ergebnisse für den Hengst bei einer nochmaligen körperlichen Vorstellung mit ‚gekört‘ geben.

Körergebnis ‚nicht gekört‘

  • Wenn das Körergebnis ‚nicht gekört‘ lautet, hat der Hengst die Bedingungen zur Körung nicht erfüllt und ist für das Zuchtbuch entsprechend des jeweiligen Zuchtprogrammes ‚nicht gekört‘.
    • Für den Hengst kann es mehrere Ergebnisse ‚nicht gekört‘ geben.

Körergebnis ‚vorläufig nicht gekört‘

  • Wenn das Körergebnis ‚vorläufig nicht gekört‘ lautet, hat der Hengst die Bedingungen zur Körung vorläufig nicht erfüllt und ist für das Zuchtbuch entsprechend des jeweiligen Zuchtprogrammes ‚vorläufig nicht gekört‘. Das Ergebnis ‚vorläufig nicht gekört‘ wird ausgesprochen, wenn zu erwarten ist, dass der Hengst die Bedingungen zukünftig erfüllen wird. Mit dieser Körentscheidung kann eine Frist gesetzt werden.

Entscheidung des Verbandes als fortlaufende Pflege

Körergebnis ‚anerkannt‘

  • Wird ein Körergebnis 'gekört' eines anderen Verbandes für ein Zuchtbuch 'anerkannt', so ist eine erneute Beurteilung des Hengstes für das eigene Zuchtbuch möglich, aber nicht erforderlich. In diesem Fall kann die Beurteilung, die vom ersten Verband für ein anderes oder ein gemeinschaftlich geführtes Zuchtbuch durchgeführt wurde, übernommen werden. Es kann für das eigene Zuchtbuch ein Körergebnis 'anerkannt' erfasst werden.

Historisch: Körergebnis ‚ungültig‘

  • Wenn ein Hengst ‚gekört‘ wurde und der Hengst im erforderlichen Zeitraum keinen entsprechenden Leistungsnachweise erbracht hat, wurde das Ergebnis ‚gekört‘ auf ‚ungültig‘ gesetzt.
    • Aktuell bleibt das Körergebnis ‚gekört‘ bestehen, auch wenn die Leistungsnachweise nicht erbracht wurden.

Körergebnis ‚Widerruf‘

  • Wenn ein Hengst ‚gekört‘ wurde und sich im Nachhinein herausstellt, dass das Ergebnis widerrufen wird, sollte das Ergebnis ‚gekört‘ auf ‚Widerruf‘ gesetzt werden.
    • Die Körung ist zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist. Sie kann widerrufen werden, wenn mit ihr eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt hat. Eine Rückabwicklung erfolgt im Falle eines Widerrufes nicht.
    • Bei positivem Medikations- oder Manipulationsnachweis wird die Körentscheidung widerrufen.

Körergebnis ‚Zurücknahme‘

  • Wenn ein Hengst ‚gekört‘ wurde und sich im Nachhinein herausstellt, dass das Ergebnis zurückzunehmen ist, sollte das Ergebnis ‚gekört‘ auf ‚Zurücknahme‘ gesetzt werden.
    • Die Körung ist zurückzunehmen, wenn eine Voraussetzung für ihre Erteilung nicht vorgelegen hat. Wenn den Betroffenen ein Vorwurf bezüglich arglistiger Täuschung, unrichtiger und unvollständiger Angaben oder infolge grober Fahrlässigkeit gemacht werden kann, erfolgt eine Rückabwicklung der Körung; d.h. der Hengst ist so zu stellen, als wäre nie eine positive Körentscheidung ergangen.

Entscheidung des Verbandes aufgrund einer ausländischen Lizensierung

Körergebnis ‚licensed‘

  • Wird ein Pony-Hengst im Ausland ‚lizensiert‘ (Freigabe zur Zucht nach tierärztlicher Untersuchung), überprüft der Verband, ob diese Lizensierung als Körurteil vermerkt werden kann bzw. muss. Falls ja, erfasst der Verband das Körergebnis ‚licensed‘ für den ausländischen Verband und zusätzlich ein Körergebnis 'anerkannt' für das entsprechende Zuchtbuch.

Anzeige ‚Körung‘ in serv.it PFERD auf der Seite ‚Pferdinformation‘

Die Information ‚Körung‘ wird verbandsübergreifend angezeigt. Die Ermittlung wird in Abhängigkeit vom Anmeldeverband vorgenommen:

  • aktuellste verbandseigene Körungsinformation unabhängig vom Ergebnis
  • verbandsfremde Körungsinformation mit aktuellstem Ergebnis 'gekört' (G)
  • verbandsfremde Körungsinformation mit aktuellstem weiteren Ergebnis

Sind für den angemeldeten Verband mehrere Körergebnisse vorhanden, so wird in der Spalte 'Weitere Informationen' der Zusatz 'und weitere' ausgegeben.